Wir beraten Sie bei der systematischen Optimierung Ihrer Vermögensstrategie und begleiten Ihre Vermögensverwaltung.
Als spezialisierter Finanzdienstleister berät die Tonn Family Office AG diverse Vermögensverwaltungsstrategien bzgl. deren Umsetzung über die HPM Hanseatische Portfoliomanagement GmbH, die als vertraglicher Partner für die rechtliche Umsetzung und das Reporting zuständig ist. Gern führen wir auch eine Leistungskontrolle Ihrer aktuellen Vermögensverwalter durch.
Wenn Sie mit einem Teil Ihres Vermögens deutlich mehr als einen Kapitalerhalt erreichen möchten, können Sie unsere Anlagestrategien nutzen:
Die Aktienstrategie "Best Investor Chance" konnte beispielsweise seit Auflage im September 2016 um +82,08 % zulegen. Im Jahr 2021 lag das Plus bei +15,96 %, 2020 bei +22,57 %, 2019 bei +28,41 %.
Im 1. Quartal 2020 erzielte die Anlagestrategie trotz Börsencrash ein Plus von 1,63 %. Dies gelang aufgrund von rechtzeitig getroffenen Absicherungsmaßnahmen.
(Per 31.12.2021. Alle Angaben jeweils nach Kosten, vor Steuern. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein Indiz für zukünftige Entwicklungen. Informationen zu Risiken, Bedingungen etc. finden Sie unter „Hinweise“).
Die Best Investor Strategie orientiert sich an den Investitionen der erfolgreichsten Großanleger in die aussichtsreichen internationalen Aktien.
Anlageziel ist eine langfristige Wertsteigerung des Kapitals (Kapitalzuwachs). Diversifiziertes Portfolio aussichtsreicher internationaler Unternehmen / Branchen mit langfristigen Wachstumsaussichten.
Investition in Investmentfonds, die nach den nachhaltigkeitsbezogenen EU-Offenlegungsvorschriften mindestens Art. 8 erfüllen.
Wir begleiten Sie bei ausgewählten Direktinvestments, Club-Deals, Privatplatzierungen, Immobilienentwicklungen und unternehmerischen Beteiligungen.
Wir analysieren Kapitalmärkte und Anlageangebote und strukturieren auch selbst gemeinsam mit langjährigen Partnern interessante Kapitalanlagen. Dabei können wir auch das umfassende Netzwerk aller Unternehmen unter der Dachmarke Tonn Investments nutzen. Hierbei bieten wir den Zugang u. a. über die Finanz- und Wirtschaftskanzlei André Tonn GmbH.
Kay Fischer verfügt über mehr als 30 Jahre Kapitalmarkterfahrung durch Fach- und Führungspositionen bei renommierten Banken. Seine Laufbahn startete er als Kundenbetreuer bei der Hamburger Berenberg Bank. Zuletzt war er stellvertretender Bereichsleiter Financial Markets bei der NordLB in Bremen und verantwortete den Eigenhandel sowie das Kundengeschäft. Mehrere Jahre lang war Kay Fischer Mitglied in verschiedenen Anlageausschüssen (Landesbank und Sparkassen) und ist aktuell im Anlageausschuss einer Sparkasse.
André Tonn (Aufsichtsrat) ist seit rund 30 Jahren unabhängiger Finanzberater, Anlage-Manager und Unternehmer. Die von ihm geführten Unternehmen unter dem Dach der Tonn Investments haben Vermögensanlagen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro initiiert.
Ballindamm 5 | 20095 Hamburg
Telefon 040 / 30 20 88 55 0
Telefax 040 / 30 20 88 55 1
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Bei der Anfahrt mit Ihrem PKW stehen Ihnen öffentliche Parkplätze direkt am Ballindamm sowie im Parkhaus Kunsthalle (Ferdinandstor 1) zur Verfügung.
Bei der Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie uns in wenigen Gehminuten vom Hauptbahnhof oder von der U- und S-Bahn-Station Jungfernstieg.
Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte - Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 Datenschutz Grundverordnung – DS-GVO
Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten bzw. mit Ihnen vereinbarten Dienstleistungen.
Tonn Family Office AG
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Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten. Zudem verarbeiten wir – soweit für die Erbringung unserer Dienstleistung erforderlich – personenbezogene Daten, die wir von anderen Unternehmen oder von sonstigen Dritten zulässigerweise (z.B. zur Ausführung von Aufträgen, zur Erfüllung von Verträgen oder aufgrund einer von Ihnen erteilten Einwilligung) erhalten haben. Zum anderen verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Schuldnerverzeichnisse, Grundbücher, Handels- und Vereinsregister, Presse, Medien) zulässigerweise gewonnen haben und verarbeiten dürfen. Relevante personenbezogene Daten sind Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten, Geburtstag und -ort und Staatsangehörigkeit), Legitimationsdaten (z. B. Ausweisdaten) und Authentifikationsdaten (z. B. Unterschriftprobe). Darüber hinaus können dies auch Auftragsdaten (z. B. Zahlungsauftrag, Wertpapierauftrag), Daten aus der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen (z. B. Umsatzdaten im Zahlungsverkehr), Kreditrahmen, Produktdaten (z. B. Einlagen-, Kredit- und Depotgeschäft), Informationen über Ihre finanzielle Situation (Bonitätsdaten, Scoring-/ Ratingdaten, Herkunft von Vermögenswerten), Werbe- und Vertriebsdaten (inklusive Werbescores), Dokumentationsdaten (z. B. Beratungsprotokoll), Registerdaten, Daten über Ihre Nutzung von unseren angebotenen Telemedien (z. B. Zeitpunkt des Aufrufs unserer Webseiten, Apps oder Newsletter, angeklickte Seiten von uns bzw. Einträge) sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten sein.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 2 DS-GVO) erfolgt zur Erbringung und Vermittlung von Finanzdienstleistungen, insbesondere zur Durchführung unserer Verträge oder vorvertraglichen Maßnahmen mit Ihnen und der Ausführung Ihrer Aufträge sowie aller mit dem Betrieb und der Verwaltung eines Finanzdienstleistungsinstituts erforderlichen Tätigkeiten. Die Zwecke der Datenverarbeitung richten sich in erster Linie nach dem konkreten Produkt (z. B. eine Vermögensverwaltung) und können unter anderem Bedarfsanalysen, Beratung, Vermögensverwaltung und -betreuung sowie die Durchführung von Transaktionen umfassen.
Die weiteren Einzelheiten zum Zweck der Datenverarbeitung können Sie den jeweiligen Vertragsunterlagen und Geschäftsbedingungen entnehmen.
Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten.
Beispiele:
Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z. B. Auswertung von Zahlungsverkehrsdaten für Marketingzwecke) erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der DS-GVO, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen
Die Tonn Family Office AG betreibt als gebundener Vermittler nach § 3 Abs. 2 WpIG die Anlagevermittlung und Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG ausschließlich für Rechnung und unter Haftung der HPM Hanseatische Portfoliomanagement GmbH, Fährhausstraße 8, 22085 Hamburg (HPM). Zu den Zwecken der Datenverarbeitung gehören unter anderem die Identitäts- und Altersprüfung, Betrugs- und Geldwäscheprävention, die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten sowie die Bewertung und Steuerung von Risiken.
Innerhalb der Tonn Family Office AG erhalten diejenigen Stellen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DS-GVO) können zu diesen genannten Zwecken Daten erhalten. Dies sind Unternehmen in den Kategorien kreditwirtschaftliche Leistungen, IT-Dienstleistungen, Logistik, Druckdienstleistungen, Telekommunikation, Inkasso, Beratung und Consulting sowie Vertrieb und Marketing. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb der Tonn Family Office AG ist zunächst zu beachten, dass wir nach den zwischen Ihnen und uns vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen wir nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind.
Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein:
Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben.
Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was beispielsweise auch die Anbahnung und die Abwicklung eines Vertrages umfasst. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), der Abgabenordnung (AO), dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Geldwäschegesetz (GwG) und dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel 3 Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu dreißig Jahre betragen können.
Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums –EWR) findet nur statt, soweit dies zur Ausführung Ihrer Aufträge (z. B. Zahlungs- und Wertpapieraufträge) erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben ist oder Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben. Über Einzelheiten werden wir Sie, sofern gesetzlich vorgegeben, gesondert informieren.
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO i.V.m. § 19 BDSG).
Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung müssen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung einer Geschäftsbeziehung erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir Gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel den Abschluss des Vertrages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere sind wir nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung beispielsweise anhand Ihres Personalausweises zu identifizieren und dabei Ihren Namen, Ihren Geburtsort, Ihr Geburtsdatum, Ihre Staatsangehörigkeit sowie Ihre Wohnanschrift zu erheben. Damit wir dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen können, haben Sie uns nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie uns die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfügung stellen, dürfen wir die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen.
Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall gemäß Art. 22 DS-GVO, Sie haben das Recht, eine persönliche Überprüfung der automatisierten Einzelfallentscheidung zu verlangen, ihren eigenen Standpunkt darzulegen und die Einzelfallentscheidung anzufechten.
Wir verarbeiten teilweise Ihre Daten automatisiert mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling). Wir setzen Profiling beispielsweise in folgenden Fällen ein:
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen. Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z. B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben. Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten. Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.
Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:
Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck der Speicherung Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Dafür fallen keine Kosten außer den Übermittlungskosten nach Ihren Tarifen an.
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden:
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1. Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DS-GVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Art. 4 Nr. 4 DS-GVO, das wir zur Bonitätsbewertung oder für Werbezwecke einsetzen.
Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
2. Widerspruchsrecht gegen eine Verarbeitung von Daten für Zwecke der Direktwerbung
In Einzelfällen verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, um Direktwerbung zu betreiben. Sie haben das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst gerichtet werden an:
Tonn Family Office AG, Ballindamm 4-5, 20095 Hamburg.
Stand: Oktober 2021
Tonn Family Office AG
Ballindamm 4 - 5
20095 Hamburg
Tel.: 040 / 30 20 88 55 0
Fax: 040 / 30 20 88 55 1
info@tonn-familyoffice.de
www.tonn-familyoffice.de
Handelsregister: Hamburg, HRB 142247
Vorstand: Kay Fischer
Aufsichtsratsvorsitzender: Hanns-Ulrich Hasse
Finanzamt Hamburg-Mitte
USt-IdNr. DE188573198
Steuernummer 48/763/03014
Die Tonn Family Office AG betreibt als gebundener Vermittler nach § 3 Abs. 2 WpIG die Anlagevermittlung und Anlageberatung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG ausschließlich für Rechnung und unter Haftung der HPM Hanseatische Portfoliomanagement GmbH, Fährhausstraße 8, 22085 Hamburg (HPM). Die HPM ist zugelassener Finanzportfolioverwalter nach §15 WpIG und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
HPM Hanseatische Portfoliomanagement GmbH
Fährhausstraße 8
22085 Hamburg
Telefon: +49 40 303755 0
Telefax: +49 40 303755 29
E-Mail: info@hpm-hamburg.de
Geschäftsführer: Wolfgang von Malottky, Christoph Michaelis, Jörg Kaminski
Zuständige Aufsichtsbehörde der HPM:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Marie-Curie-Str. 24-28
60439 Frankfurt
Die HPM ist Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V.
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. zuständig: VuV-Ombudsstelle, Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main, http://vuv-ombudsstelle.de/
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Insbesondere ersetzen diese Informationen nicht eine geeignete anleger- und produktbezogene Beratung. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind Preisinformationen unverbindlich.
Hinsichtlich der Informationen zu Investmentfonds ist zu beachten, dass alleinige Grundlage für deren Erwerb der jeweilige Verkaufsprospekt ist, einschließlich der Vertragsbedingungen und des jeweils letzten geprüften Jahresberichts und des Halbjahresberichts, falls ein solcher jüngeren Datums als der letzte Jahresbericht vorliegt. Zu diesen Informationsunterlagen zählt auch das sogenannte Produktinformationsblatt (PIB) oder Key Investor Document (KID). Diese Verkaufsunterlagen können kostenlos bei der jeweiligen Fondsgesellschaft oder Depotbank, den Zahlstellen sowie bei der Tonn Family Office AG angefordert werden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesen Unterlagen genannten Informationen übernimmt die Tonn Family Office AG keine Gewähr.
Entsprechendes gilt für andere Anlageprodukte bezüglich der für den Vertrieb maßgeblichen Verkaufsunterlagen.
Bitte beachten Sie ferner, dass der Wert einer Vermögensanlage sowohl steigen als auch fallen kann. Die Anleger müssen deshalb bereit und in der Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals hinzunehmen. Anlageergebnisse aus der Vergangenheit lassen keinen Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung zu.
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Darüber hinaus sind bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die auf dieser Website dargestellt sind, nicht in allen Staaten erhältlich. Teilweise ist dies nur der Fall, wenn die Tonn Family Office AG dort die erforderliche Zulassung hat und/oder die entsprechenden Produkte und Dienstleistungen dort zum Vertrieb zugelassen sind. Einzelheiten hierzu teilen wir gerne auf Anfrage mit.
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Siehe Datenschutz (Fußzeile)
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Erläuterung Strategien im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (PDF)
Erklärung Nichtberücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PDF)
Als Reaktion auf Erfahrungen in der Finanzkrise 2008 haben viele Staaten Regelungen erlassen, mit denen ausfallgefährdete Banken zukünftig ohne eine Beteiligung des Steuerzahlers geordnet abgewickelt werden können. Dies führt dazu, dass Anteilsinhaber und Gläubiger von Banken im Falle einer Abwicklung an deren Verlusten beteiligt werden können. Ziel ist es, die Abwicklung einer Bank ohne den Einsatz öffentlicher Mittel zu ermöglichen.
Die Europäische Union hat dazu folgende Rechtsakte verabschiedet:
Die BRRD sieht unter anderem vor, dass jeder EU-Mitgliedstaat eine nationale Abwicklungsbehörde einrichtet, die bestimmte Rechte zur Abwicklung und Sanierung von Kreditinstituten hat. Diese Maßnahmen können sich nachteilig auf Anteilsinhaber an und Gläubiger von Banken auswirken.
Die genaue Ausgestaltung der Maßnahmen auf nationaler Ebene, die Abwicklungsbehörden treffen können, kann sich im Detail unterscheiden. Im Folgenden erläutern wir die möglichen Abwicklungsmaßnahmen am Beispiel Deutschlands. Die Abwicklungsverfahren anderer, insbesondere auch nicht europäischer Länder können auch abweichend und noch einschneidender ausgestaltet sein.
Wann kann ich betroffen sein?
Betroffen sein können Sie als Anteilsinhaber oder Gläubiger einer Bank, wenn Sie also von der Bank ausgegebene Finanzinstrumente halten (z. B. Aktien, Anleihen oder Zertifikate) oder als Vertragspartner der Bank Forderungen gegen die Bank haben (z. B. Einzelabschlüsse unter einem Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte).
Die Wertpapiere, die Sie als Kunde von Ihrer Bank im Depot verwahren lassen und die nicht von der depotführenden Bank emittiert wurden, sind nicht Gegenstand einer Abwicklungsmaßnahme gegen diese Bank. Im Fall der Abwicklung einer depotführenden Bank bleiben Ihre Eigentumsrechte an diesen Finanzinstrumenten im Depot davon unberührt.
Wer ist die Abwicklungsbehörde?
Um im Krisenfall eine geordnete Abwicklung zu ermöglichen, wurden Abwicklungsbehörden geschaffen. Die für die betroffene Bank zuständige Abwicklungsbehörde ist unter bestimmten Abwicklungsvoraussetzungen ermächtigt, Abwicklungsmaßnahmen anzuordnen. Das Single Resolution Board („SRB“, deutsch „Einheitlicher Abwicklungsausschuss“) und die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung („FMSA“) sind die in Deutschland zuständigen Abwicklungsbehörden. Aus Vereinfachungsgründen wird nachfolgend nicht mehr zwischen SRB und FMSA unterschieden.
Wann kommt es zu einer Bankenabwicklung bzw. Gläubigerbeteiligung?
Die Abwicklungsbehörde kann bestimmte Abwicklungsmaßnahmen anordnen, wenn folgende Abwicklungsvoraussetzungen vorliegen:
Welche Maßnahmen kann die Abwicklungsbehörde ergreifen?
Liegen alle Abwicklungsvoraussetzungen vor, kann die Abwicklungsbehörde – bereits vor einer Insolvenz – umfangreiche Abwicklungsmaßnahmen ergreifen, die sich auf Anteilseigner und Gläubiger der Bank nachteilig auswirken können:
Die Abwicklungsbehörde kann durch eine behördliche Anordnung die Bedingungen der von der Bank herausgegebenen Finanzinstrumente sowie der gegen sie bestehenden Forderungen anpassen, z. B. kann der Fälligkeitszeitpunkt oder der Zinssatz zu Lasten des Gläubigers geändert werden. Ferner können Zahlungs- und Lieferverpflichtungen modifiziert, u. a. vorübergehend ausgesetzt werden. Auch können Beendigungs- und andere Gestaltungsrechte der Gläubiger aus den Finanzinstrumenten oder Forderungen vorübergehend ausgesetzt werden.
Wann bin ich als Gläubiger von einem Bail-in betroffen?
Ob Sie als Gläubiger von der Abwicklungsmaßnahme des Bail-in betroffen sind, hängt von der Reichweite der angeordneten Maßnahme und davon ab, in welche Klasse Ihr Finanzinstrument oder Ihre Forderung einzuordnen ist. Im Rahmen eines Bail-in, werden Finanzinstrumente und Forderungen in verschiedene Klassen eingeteilt und nach einer gesetzlichen Rangfolge zur Haftung herangezogen (sog. Haftungskaskade).
Für die Betroffenheit der Anteilsinhaber und Gläubiger der jeweiligen Klassen gelten folgende Prinzipien: Erst wenn eine Klasse von Verbindlichkeiten komplett herangezogen wurde und dies nicht genügt, um Verluste ausreichend zur Stabilisierung der Bank zu kompensieren, kann die in der Haftungskaskade folgende Klasse von Verbindlichkeiten herabgeschrieben oder umgewandelt werden.
Bestimmte Arten von Finanzinstrumenten und Forderungen sind vom Bail-in-Instrument gesetzlich ausgenommen. Dies sind beispielsweise durch das gesetzliche Einlagensicherungssystem gedeckte Einlagen bis EUR 100.000 und durch Vermögenswerte besicherte Verbindlichkeiten (z. B. Pfandbriefe).
Verbindlichkeiten, auf welche der Bail-in angewendet wird, werden auch als berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten bezeichnet.
In der Haftungskaskade einer in Deutschland ansässigen Bank sind ab dem 1. Januar 2017 folgende Klassen zu unterscheiden:
Hierzu zählen auch Finanzinstrumente und Forderungen, bei denen die Höhe der Zinszahlungen ausschließlich von einem festen oder variablen Referenzzins abhängt.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 gilt somit folgende vereinfacht dargestellte Haftungsreihenfolge), wobei eine Klasse erst zur Verlusttragung herangezogen wird, wenn die Heranziehung der ihr vorstehenden Klassen (beginnend mit dem harten Kernkapital) zur Verlusttragung nicht ausreicht:
Vom Bail-in ausgenommen sind (keine abschließende Aufzählung):
Welche Folgen können die Abwicklungsmaßnahmen für mich als Gläubiger haben?
Wenn die Abwicklungsbehörde eine Maßnahme nach diesen Regeln anordnet oder ergreift, darf der Gläubiger allein aufgrund dieser Maßnahme die Finanzinstrumente und Forderungen nicht kündigen oder sonstige vertragliche Rechte geltend machen. Dies gilt solange die Bank ihre Hauptleistungspflichten aus den Bedingungen der Finanzinstrumente und Forderungen, einschließlich Zahlungs- und Leistungspflichten, erfüllt.
Wenn die Abwicklungsbehörde die beschriebenen Maßnahmen trifft, ist ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals der Anteilsinhaber und Gläubiger möglich. Anteilsinhaber und Gläubiger von Finanzinstrumenten und Forderungen können damit den für den Erwerb der Finanzinstrumente und Forderungen aufgewendeten Kaufpreis zuzüglich sonstiger mit dem Kauf verbundener Kosten vollständig verlieren.
Bereits die bloße Möglichkeit, dass Abwicklungsmaßnahmen angeordnet werden können, kann den Verkauf eines Finanzinstruments oder einer Forderung auf dem Sekundärmarkt erschweren. Dies kann bedeuten, dass der Anteilsinhaber und Gläubiger das Finanzinstrument oder die Forderung nur mit beträchtlichen Abschlägen verkaufen kann. Auch bei bestehenden Rückkaufverpflichtungen der begebenden Bank kann es bei einem Verkauf solcher Finanzinstrumente zu einem erheblichen Abschlag kommen.
Bei einer Bankenabwicklung sollen Anteilsinhaber und Gläubiger nicht schlechter gestellt werden als in einem normalen Insolvenzverfahren der Bank.
Führt die Abwicklungsmaßnahme dennoch dazu, dass ein Anteilsinhaber oder Gläubiger schlechter gestellt ist als dies in einem regulären Insolvenzverfahren gegenüber der Bank der Fall gewesen wäre, führt dies zu einem Ausgleichsanspruch des Anteilsinhabers oder Gläubigers gegen den zu Abwicklungszwecken eingerichteten Fonds (Restrukturierungsfonds bzw. Single Resolution Fund, „SRF“). Sollte sich ein Ausgleichsanspruch gegen den SRF ergeben, besteht das Risiko, dass hieraus resultierende Zahlungen wesentlich später erfolgen als dies bei ordnungsgemäßer Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch die Bank der Fall gewesen wäre.
Wo kann ich mich noch informieren?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“), die FMSA und die Deutsche Bundesbank haben Informationen zu den in Deutschland geltenden Sanierungs- und Abwicklungsregeln zur Verfügung gestellt. Einzelheiten erfahren Sie u. a. hier.
Die FMSA hat mit der BaFin und der Deutschen Bundesbank eine gemeinsame Auslegungshilfe veröffentlicht, die weitere Hinweise enthält, wie Geldmarktinstrumente zu bestimmen sind und welche Schuldtitel als strukturierte oder nicht-strukturierte Finanzinstrumente/ Forderungen in die Klasse (5)(a) oder (5)(b) fallen.
Tonn Family Office AG | Stand Oktober 2021
a. Der Kunde bevollmächtigt und beauftragt die Tonn Family Office AG, nachstehend als Vermögensverwalter bezeichnet, die bei den Depotstellen befindlichen Anlagewerte im Namen, für Rechnung, Nutzen und Risiko des Kunden zu verwalten.
b. Der Vermögensverwalter nimmt diesen Auftrag an und verpflichtet sich, die Investition der Anlagewerte bei den Depotstellen im Einklang mit den Anlagezielen des Kunden zu veranlassen und zu überwachen.
a. Unter Beachtung der im Vermögensverwaltungsvertrag umschriebenen Anlageziele darf der Vermögensverwalter nach freiem Ermessen und ohne Verpflichtung zur vorherigen Benachrichtigung des Kunden jede Art von Aktien, Obligationen und Investmentfonds in jedweder Währung kaufen, verkaufen, wandeln, anbieten oder in sonstiger Weise handeln. Er kann Kapitalanlagen in Form von Festgeldern tätigen.
b. Der Vermögensverwalter ist nicht berechtigt, Gelder und andere Werte von den Konten oder Depots bei den Depotstellen abzuziehen oder ohne schriftliche Einwilligung des Kunden die Depotstelle zu wechseln. Der Vermögensverwalter ist nicht befugt sich Eigentum und Besitz von Kundengeldern oder Kundenwertpapieren zu verschaffen.
a. Die Anlageziele des Kunden sind dem Vermögensverwaltungsvertrag sowie dem Ergänzungsblatt „Investmentprofil“ zu entnehmen.
b. Der Kunde kann die Anlageziele jederzeit schriftlich ändern. Der Vermögensverwalter muss geänderte Anlageziele erst nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung über die Änderung beachten.
Eigene Empfehlungen oder Weisungen des Kunden zum Kauf oder Verkauf bestimmter Anlagewerte sind im Rahmen der Vermögensverwaltung ausgeschlossen.
a. Grundsätzlich werden alle Endkunden bei der Tonn Family Office AG als „Privatanleger“ eingestuft. Damit erhalten sie den umfangreichsten Anlegerschutz und die höchste Transparenz im Rahmen der Geschäftsbeziehung. Bereits vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung ist die Tonn Family Office AG verpflichtet diese Kundenklassifizierung vorzunehmen.
b. Professionelle Kunden gem. § 31a WpHG (keine Prüfung von Erfahrung und Sachverstand, Risikotragfähigkeit): Als professioneller Kunde werden Sie bei der Tonn Family Office AG eingestuft, sofern Sie 2 aus 3 der folgenden Kriterien erfüllen: Im zurückliegenden Jahr im Durchschnitt 10 große Geschäfte pro Quartal, Depotgröße über EUR 500.000,-, kapitalmarktnahe Berufstätigkeit von mindestens 1 Jahr.
c. Geeignete Gegenpartei (keine Pflicht zu Information/Werbung, Angemessenheit, bes. Auftragsbearbeitung, Zuwendungskontrolle und bestmöglicher Ausführung): Als geeignete Gegenpartei werden Sie eingestuft, sofern Sie ein Wertpapierunternehmen, eine Bank oder Versicherungsgesellschaft sind. Geschäfte mit einer geeigneten Gegenpartei tätigt die Tonn Family Office AG nicht.
Die Anlagewerte bestehen aus dem Bargeld und den Anlagemitteln, die der Kunde jeweils auf seinen Konten bei den Depotstellen eingezahlt hat, sowie aus allen Anlagen, Wiederanlagen und Vergütungen aus Verkäufen derselben, aus darauf gezahlten Dividenden, Zinsen und sonstigen Ausschüttungen, sowie aus den Wertzuwächsen und sonstigen Hinzufügungen zu den Anlagewerten, aber abzüglich der Entnahmen von den jeweiligen Konten und Depots.
a. Durch die Einzahlung oder Übertragung der Anlagewerte entstehen Rechtsbeziehungen nur zwischen dem Kunden und der Depotstelle.
b. Der Vermögensverwalter haftet in keiner Weise für Handlungen und Unterlassungen der Depotstelle.
Bei der Berechnung des Marktwertes aller Wertpapiere in den Depots des Kunden wird jedes an einer nationalen Börse notierte Wertpapier mit seinem letzten Verkaufspreis am Tage der Bewertung angesetzt. Dies geschieht gemäß den Informationen anerkannter Börseninformationsdienste. Werden Wertpapiere am Tage der Bewertung nicht an einer Börse bewertet, so wird die Bewertung auf Basis der von der Depotbank zur Verfügung gestellten allgemein anerkannten Informationen vorgenommen.
a. Die Anlagevorschläge und Anlageentscheidungen des Vermögensverwalters gründen sich auf Informationen und Quellen, die der Vermögensverwalter als zuverlässig erachtet, aber er übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit dieser Informationen.
b. Der Vermögensverwalter haftet nicht für Verluste, die der Kunde oder sein Rechtsnachfolger durch eine Anlageentscheidung oder einen Anlagevorschlag des Vermögensverwalters bzw. durch die Unterlassung einer solchen Entscheidung erleiden kann.
c. Ausgenommen im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes haftet weder der Vermögensverwalter noch seine Organe, Angestellten oder Mitarbeiter für ihre Handlungen oder Unterlassungen bei der Verwaltung der Anlagewerte.
a. Dieser Vertrag hindert weder den Vermögensverwalter, seine Organe, Angestellte oder Mitarbeiter, irgendwelche Wertpapiere für das Konto/Depot eines anderen Kunden oder für ihr eigenes Konto/Depot zu kaufen oder zu verkaufen, und zwar einerlei, ob dies vor, gleichzeitig oder nach einem Vorschlag oder einer Handlung erfolgt, die der Vermögensverwalter für die Anlagekonten/-depots gemacht oder ausgeführt hat, sofern dies kein Verstoß gegen Börsen- oder Wertpapierhandelsbestimmungen und Usancen darstellt.
b. Der Vertrag schafft auch keine Verpflichtung für den Vermögensverwalter, ein Wertpapier für die Anlagekonten/-depots zu kaufen, zu verkaufen oder dieses zum Kauf oder Verkauf vorzuschlagen, welches der Vermögensverwalter, seine Organe, Angestellten oder Mitarbeiter für das Konto/Depot eines anderen Kunden oder für ihre eigenen Konten/Depots gekauft oder verkauft haben.
a. Die Vergütung des Vermögensverwalters wird vierteljährlich, jeweils zum Quartalsultimo im Voraus abgerechnet. Grundlage ist der zu diesem Zeitpunkt unter Verwaltung stehende Konto- und Depotwert.
b. Wird das Verwaltungsverhältnis aufgelöst, wird die für das laufende Quartal bereits vereinnahmte Verwaltungsgebühr nicht anteilig zurückerstattet.
c. Der Vermögensverwalter ist berechtigt eine Performanceprovision zu berechnen. Diese Vergütung wird als Prozentsatz vom Nettogewinn des Kunden zum Jahresultimo in Rechnung gestellt. Als Nettogewinn gilt die Differenz zwischen dem Jahresanfangswert und dem Jahresendwert aller Vermögenswerte des Kunden, wobei der Jahresendwert um die Summe aller Mittelzuflüsse innerhalb des Jahres vermindert wird und um die Summe aller Mittelabflüsse des Kunden innerhalb des Jahres erhöht wird.
d. Der Vermögensverwalter ist berechtigt, seine eigenen, ihm laut Vertrag zustehenden Gebühren von dem Kundenkonto im Lastschriftverfahren abbuchen zu lassen.
e. Die Vergütungssätze können durch den Verwalter mit einer Frist von mindestens 30 Tagen schriftlich gegenüber dem Kunden geändert werden.
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Dies gilt auch für Leistungen im Rahmen der Anlage- oder Abschlussvermittlung ohne Anlageberatung (beratungsfreie Vermittlungsleistung)
Der Kunde verpflichtet sich, den Vermögensverwalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
Der Verwalter ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, eine Handlung vorzunehmen oder einen Rat zu erteilen im Hinblick auf die sich aus den Anlagen ergebenden Rechte als Gesellschafter, Miteigentümer usw.
a. Sämtliche Geschäftsvorfälle werden durch Zahlung oder Lieferung von Bargeld oder Wertpapieren auf oder von den Anlagekonten ausgeführt, die der Kunde im eignen Namen oder im Namen eines Treuhänders bei der Depotstelle unterhält.
b. Der Kunde veranlasst alle Depotstellen, die Aufträge des Vermögensverwalters für die Anlagekonten durchzuführen, Originale aller Bank- und Brokerbestätigungen unverzüglich nach Ausführung der Aufträge unmittelbar an den Kunden bzw. an den von ihm benannten Postbevollmächtigten zu schicken. Er veranlasst auch, dass Kopien aller dieser Auszüge direkt an den Vermögensverwalter geschickt werden. Der Kunde stimmt zu, dass alle Informationen auf elektronischem Wege, mittels Schnittstelle eines Portfoliomanagementsystems, übermittelt werden können.
a. Der Vermögensverwalter erstellt vierteljährlich Zusammenfassungen der Ergebnisse der Anlagekonten.
b. Der Kunde und der Vermögensverwalter führen regelmäßig oder zu einem vom Kunden gewünschten Zeitpunkt Besprechungen über das Anlagekonto.
Sämtliche Informationen und Vorschläge des Vermögensverwalters an den Kunden werden vom Kunden vertraulich behandelt. Der Vermögensverwalter behandelt seinerseits alle Informationen, die er über die Angelegenheiten des Kunden von diesem erhält, vertraulich.
a. Dieser Vertrag kann durch schriftliche Kündigung (eingeschriebener Brief) einer jeden Partei jederzeit beendet werden.
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Die Tonn Family Office AG gehört der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), 10865 Berlin an. Die EdW ist eine durch das Einlagensicherung- und Anlegerentschädigungsgesetz vom 16. Juli 1998 geschaffene Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Anlegern, die im öffentlichen Auftrag die Entschädigung von Anlegern nach dem Gesetz vornimmt.
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Tonn Family Office AG | Stand Januar 2020